„Seit 1999 sind wir als Meisterbetrieb der kompetente Ansprechpartner für die Seilzugangstechnik (SZP) und spezialisiert auf die Glas- und Fassadenreinigung am Seil.“

 
 

Die Seilzugangstechnik ist ein sicheres Verfahren zum gefahrlosen Erreichen von höher gelegenen und schwer zugänglichen Arbeitsbereichen. Der Höhenarbeiter seilt sich – immer redundant gesichert – im Regelfall von oben herab. Mittels dieser Technik ist auch ein Aufsteigen von unten oder eine parallele Fortbewegung möglich. Diese flexible Fortbewegung erfolgt mittels zwei voneinander unabhängigen Systemen (Trag- und Sicherungssystem).

Im Unterschied zu der Anwendung von PSA (persönlicher Schutzausrüstung) gegen Absturz, erfolgt die Seilzugangstechnik ausschließlich mit speziell dafür intensiv geschulten Anwendern.

Diese müssen hierfür einen aufwendigen Qualifizierungslehrgang absolvieren, der mit einer umfangreichen schriftlichen und praktischen Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden muss. Hierfür ist eine jährliche Nachschulung vorgeschrieben. Nur so kann ein Risikoausschluss gewährleistet werden.


Alle Arbeiten werden von mindestens 2 Mitarbeitern durchgeführt. Der Aufsicht führende Höhenarbeiter hat dabei in erster Linie auf die Arbeitssicherheit der Personen zu achten.

Die Höhenarbeiter sind redundant gesichert. Sie belasten und bewegen sich im Tragseil. Zur Sicherheit besitzen sie ein zusätzliches System. Dieses ist ein zweites Seil, das mit einem mitlaufenden Sicherungsgerät versehen ist und über ein Verbindungsmittel mit dem Arbeitsgurt befestigt ist.

Alle Höhenarbeiter sind in der Lage, sich im Ernstfall gegenseitig zu retten und schnell und sicher auf den Boden zu bringen, um die hilflose Person an den Not-Rettungsdienst zu übergeben.


Alle verwendeten Materialien sind genormt und nach EU Richtlinien zertifiziert. Nach jedem Einsatz werden sie nach Gebrauchsspuren untersucht. Mindestens einmal jährlich wird das komplette Material durch einen Sachkundigen nach BGG 906 umfangreich überprüft.

Unter Verwendung der Seilzugangstechnik arbeiten Industriekletterer ausschließlich , nach den Regeln der Berufsgenossenschaft und auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.

Grundlage der SZP sind die europäischen bzw. nationalen Vorschriften, die die SZP als Arbeitsmittel definieren.


Die Normen, nach denen Industriekletterer arbeiten, unterliegen den in der EU-Richtlinie 2001/45/EWG festgelegten Vorgaben. Die dort unter 4.4 (Besondere Vorschriften für Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen) dargestellten und detailliert ausgeführten Bedingungen sind den weiteren Arbeitsmitteln, die einen Zugang zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen ermöglichen, gleichgestellt (Leitern, Gerüste, Arbeitsbühnen).


Die EU-Richtlinie 2001/45/EWG wird national umgesetzt in der Technischen Regel Betriebssicherheit 2121 Teil 3. Diese TRBS beschreibt detailliert Voraussetzungen und Bedingungen für den Einsatz der SZP.

Erläuternd und ergänzend dienen zusätzlich die BGR 198 und die BGI 772 sowie die spezifischen BGRs für die jeweiligen Einsatzgebiete (z.B. BGI 657 Windenergieanlagen).


Die BGI 772 (Handbetriebene Arbeitssitze) definiert die Seiltechnik als verwendungsfertiges technisches Arbeitsmittel. In dieser BGI werden die Bestandteile dieses Systems zum zeitweiligen Arbeiten in Höhen einzeln beschrieben sowie deren Voraussetzungen festgelegt. Ebenso werden die Voraussetzungen beschrieben, denen Höhenarbeiter unterliegen.

 

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